Absenzen
Die Institutsleitung akzeptiert maximal eine Abwesenheit von 10 % von den Lehrveranstaltungen per Kurseinheit/Block/Modul/DozentIn. Bei darüber hinausgehenden Absenzen kann mit den DozentInnen oder der Institutsleitung vereinbart werden, welche kostenpflichtigen Alternativen geleistet werden können, um die über die 10 % hinausgehende Abwesenheit zu kompensieren.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt, es sei denn, es gelten bestimmte Zulassungsbedingungen. Im letzteren Fall wird die Eignung überprüft und der Erhalt bestätigt oder aber ein abschlägiger Bescheid mitgeteilt.
zak gmbh akzeptiert auch elektronische Anmeldungen.
Nach Eingang einer Anmeldung wird der Empfang in der Regel bestätigt. Dies sichert jedoch noch keine definitive Teilnahme zu. Über eine Teilnahme wird spätestens bei Anmeldeschluss entschieden.
Nach Anmeldeschluss werden die Teilnahmebestätigungen mit Rechnung versandt oder bei zu geringer Teilnehmendenzahl die Absage oder die Verschiebung der Lehrveranstaltung mitgeteilt. zak gmbh übernimmt in diesem Fall keine Verantwortung oder Kosten für bereits reservierte Termine oder anderweitige Kosten, beispielsweise Hotelreservationen.
Ausbildungskosten/Rechnungstellung
Die in der Rechnung aufgeführten Zahlungstermine sind verbindlich. Es gibt bei kleineren Lehrveranstaltungen Einmalzahlungen. Bei längeren Lehrveranstaltungen wird in der Regel eine Anmelde- und Aufnahmegebühr von bis zu Fr. 1000.—verlangt. Diese Gebühr ist auch Bestandteil der Kurskosten. Weiter gibt es eine begünstigste Zahlungsart, nämlich die Rabattstufe oder Einmalzahlung, dann die semester- oder quartalsweise Zahlung oder die Monatsbeiträge. Bei mehreren Zahlungen wird nur eine Rechnung mit der entsprechenden Anzahl Einzahlungsscheinen zugestellt. Ein Wechsel der Zahlungsart während einer Lehrveranstaltung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die vom Empfänger/Empfängerin der Rechnung getragen werden.
Preisangaben in Euro werden am Abrechnungstag zum Tageskurs des Schweizer Franken berechnet!
In den Kurskosten sind die Unterrichtsmaterialien enthalten wie auch die aufgeführten (Lehr)Supervisionen, Coachings oder Begleitungen durch die DozentInnen. Nicht inbegriffen sind ausserordentliche Leistungen wie Wiederholungen von Prüfungen, Diplomierung (MA’s) oder Briefings von DozentInnen nach Absenzen. In den Kurskosten ebenfalls nicht enthalten sind Anschaffungen von Fachliteratur, Pausengetränke etc. bei auswärtiger Durchführung und Übernachtungen. Mit dem Abschluss einer Lehrveranstaltung/Lehrganges sind seitens des zak alle Kontraktbedingungen erfüllt. Aus diesem Grunde gehen wir davon aus, dass Teilnehmende bis spätestens 30 Tage vor Abschluss/Diplomierung ihre Zahlungen geleistet haben. zak kann andernfalls die Aushändigung eines Diploms/Kursausweis/Zertifikat etc. verzögern. Wird im Rahmen einer Lehrveranstaltung bestimmtes Wissen oder Fähigkeiten bei den Teilnehmenden vorausgesetzt, welches nicht oder nur beschränkt vorhanden ist (z.B. Software-Anwendungsprogramme, Abfassung eines Artikels nach wissenschaftlichen Kriterien, Grundkenntnisse der Befragung/Forschung), müssen sich die betreffenden Teilnehmenden auf eigene Kosten extern coachen lassen.
Ausschluss
Unentschuldigtes Fernbleiben von den Lehrveranstaltungen kann den sofortigen Ausschluss zur Folge haben. Teilnehmende sind mit eingeschriebenem Brief auf diese Massnahme aufmerksam zu machen. zak behält sich vor, bei Lehr- oder Studiengängen von max. 2 Jahren Dauer die vollständige Bezahlung einzufordern. Bei längeren Veranstaltungen gelten die Rücktrittsbedingungen.
Datenschutz
Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der Daten der Teilnehmenden erteilt. Weiter erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass seine/ihre Namens- und Adressdaten zur Erleichterung der internen Kommunikation an Mitstudierende und –teilnehmende, DozentInnen und ähnliche, mit der Organisation des Studienbetriebes betraute Personen weiter gegeben werden und dass er/sie im Zuge von Marketing- und ähnlichen Aktivitäten des zak – allenfalls unterstützt durch Bildmaterial – namentlich genannt wird. Praxisfälle von Teilnehmenden und/oder beruflich-persönliche Statements oder die Privacy dürfen nicht verletzt und nach aussen getragen werden.
Durchführung der Lehrveranstaltungen
Sofern zak Angemeldeten eine Teilnahmebestätigung zustellt, garantiert das Institut die Durchführung der Lehrveranstaltung wie beschrieben. Ausnahmen sind Ereignisse, auf die zak keinen Einfluss geltend machen kann wie Krankheit, Unfälle, Brand, massive Flug- und Zugverspätungen, Katastrophen und dergleichen.
Durchführungsort
Wo nichts anderes vermerkt ist, ist der Durchführungsort zak gmbh, Auberg 9, 4051 Basel (Schweiz).
Haftung
Muss eine Lehrveranstaltung seitens des Instituts abgesagt werden, werden geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet, unter Ausschluss von weiteren Ansprüchen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Seiten des Instituts und von DozentInnen. Versicherungen jeder Art, auch für den Verlust von Gegenständen etc. sind Sache der Teilnehmenden. Einzelne Ausbildungseinheiten sind in sich abgeschlossen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl ist die Institutsleitung nicht zur Durchführung der gesamten Lehrveranstaltung verpflichtet. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zur Schulung mitgebrachten Gegenständen, Garderobe oder insbesondere auch Wertgegenstände, übernimmt zak keine Haftung.
Incompanytrainings
Bei einer festen Buchung von Incompanytrainings können Unternehmen ohne Kostenfolge 90 Tage vor dem Durchführungsdatum zurücktreten. Bei Absagen zwischen 89 und 60 Tagen vor Durchführung müssen 50 %, zwischen 59 und 10 Tagen 80 % und weniger als 10 Tage 100 % der oben erwähnten Summe bezahlt werden. Bei schwerer Erkrankung der Kursleitung oder aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben, kann leider kein Anspruch irgendwelcher Art geltend gemacht werden. Allfällig bezahlte Kurskosten werden bei einer diesbezüglichen Absage unsererseits vollumfänglich zurückbezahlt. Eine Buchung gilt als definitiv, wenn das Unternehmen uns die Offertkopie innert 14 Tagen unterschrieben retourniert. Damit wird auch das Zahlungsziel von 10 Tagen nach Durchführung akzeptiert.
Internet-Intranet/Teamcomputing
Es gibt im zak eine Workstation für die Teilnehmenden. Eine separate Vereinbarung regelt den Umgang und insbesondere auch die Sicherheitsaspekte.
Teilnehmende erklären sich bereit, während der Dauer des Lehrganges für die Zusendung von Informationen, Unterlagen und das Teamcomputing (Intranet) einen E-Mail-Account (Mailadresse) zu führen.
Kündigung
Bei Nichteignung oder schädigendem Verhalten kann das Institut eine Kündigung aussprechen. Als Kündigungsfrist gilt ebenfalls das Semesterende. Gleichzeitig müssen bis zu diesem Semesterende die entsprechenden Zahlungen geleistet werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgeldern seitens des Instituts.
Kursfreie Zeit
Die zak gmbh handhabt in der Regel folgende kursfreien Zeiten: über Festtage, eingeschränkt Ende Januar bis anfangs März, Mitte Juli bis Mitte August, die ersten zwei Wochen im Oktober.
Kursunterlagen
zak gmbh unterscheidet zwei Arten von Kursunterlagen: Artikel aus Fachzeitschriften und Büchern, zak-Kursunterlagen. Sie dürfen nur mit Quellenangabe weiter verwendet werden.
zak stellt Teilnehmenden Fachartikel und Buchauszüge themenbezogen (elektronisch) zur Verfügung. Für die Bibliothek verweisen wir auf die örtliche Infrastruktur (Universitätsbibliothek) oder beispielsweise den Interbibliothekarischen Dienst
Kurszeiten
Sofern die Lehrveranstaltungen im zak stattfinden, gelten in der Regel Kurszeiten von 0915-1630 Uhr, insgesamt 6 Kontaktstunden oder 8 Lektionen. zak behält sich vor, im Interesse der Erreichbarkeit der Lernziele davon abweichende Kurszeiten festzulegen.
Bei Incompanytrainings, Lehrgängen oder Kurstagen, die auswärts stattfinden, können andere Kurszeiten, insbesondere auch abends, gelten.
Leistungsänderungen
Die Lehrgänge des zak werden in der Regel langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich zak eine Weiterentwicklung des Lehrganges und Änderungen bezüglich Inhalten, Kurstagen, -orten und –terminen sowie von DozentInnen vor.
In all diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Kurskosten oder die Übernahme allfällig bereits vorgenommener Reisespesen durch das Institut.
Es ist der Institutsleitung vorbehalten, bei längerfristigen Lehrveranstaltungen einzelne Module/Blöcke/Einheiten etc. auch für externe Teilnehmende zugänglich zu machen.
Rücktrittsbedingungen
Für Workshops und Seminarien, d.h. kurzzeitige Lehrveranstaltungen gelten die folgenden Rücktrittsbedingungen:
Bei einem Rücktritt nach Erhalt der Teilnahmebestätigung (aus welchen Gründen auch immer) wird der volle Kursbetrag zur Zahlung fällig (sofern kein Ersatz gefunden werden kann) ebenfalls bei Nichterscheinen.
Bei längerfristigen Lehrveranstaltungen (max. 18 Monate) werden bei Rückzug der Anmeldung nach Erhalt der Teilnahmebestätigung die vollen Ausbildungskosten fällig.
Während längerfristigen Lehrveranstaltungen (mehr als 18 Monate) ist ein Rücktritt immer auf Semesterende möglich, sofern Semesterzahlungen vorgesehen sind (die Semesterdaten korrespondieren mit den Zahlungsdaten für die Semestergebühren).
Während längerfristigen Lehrveranstaltungen ist ein Rücktritt immer auf Semesterende möglich, sofern Semesterzahlungen vorgesehen sind. Andernfalls wird bei einem Rücktritt der ganze Kursbetrag fällig.
Es gelten nicht die kalendarischen Semester sondern die in der jeweiligen Lehrveranstaltung aufgeführten Semester-Zahlungstermine. Für Teilnehmende der Rabattstufe oder von Monatszahlungen gelten ebenfalls die Semesterbeträge. Es ist Sache der Teilnehmenden, sich eventuell gegen Rücktritte zu versichern. Rücktritte oder Stornierungen erhalten nur eine Wirkung, wenn sie schriftlich eingeschrieben erfolgen. Für die Fristen ist das Eintreffen im zak massgebend.
Vorort/Projekte
Werden in den Lehrgängen Projekte in Unternehmen durchgeführt, fallen Spesen wie Reisekosten, Druckkosten, Kursmaterialien etc. zu deren Lasten an.
Im Übrigen verweisen wir auf die Konditionen zu den Ausbildungslehrgängen in den entsprechenden Detailbroschüren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB treten mit 1. November 2007 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung.
Mit der Anmeldung anerkennen Sie die AGB.
Gerichtsstand ist Basel.